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Strafrecht

Nichtannahmebeschluss: Verstoß gegen Pflicht zur Information über Verständigungsgespräche im Strafverfahren (§ 243 Abs 4 S 2 StPO) kann Anspruch auf faires Verfahren verletzen – Transparenzvorschrift dient öffentlicher Kontrolle des Verfahrens sowie dem Schutz des Angeklagten – hier: unvollständige Mitteilung über letztlich ergebnislose Verständigungsgespräche – ausnahmsweise kein Beruhen der erstinstanzlichen Entscheidung auf Transparenzverstoß – Gegenstandswertfestsetzung

Strafrecht

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verstoß gegen Pflicht zur Information über Verständigungsgespräche im Strafverfahren (§ 243 Abs 4 S 2 StPO) kann Anspruch auf faires Verfahren verletzen – Transparenzvorschrift dient öffentlicher Kontrolle des Verfahrens sowie dem Schutz des Angeklagten – hier: unvollständige Mitteilung über letztlich ergebnislose Verständigungsgespräche – Versagung von PKH sowie Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts mangels Erforderlichkeit