Steuerrecht
Unangemessene Verfahrensdauer bei 77-monatiger Dauer des finanzgerichtlichen Klageverfahrens; Präklusionswirkung der nicht „unverzüglich“ erhobenen Verzögerungsrüge bei Altfällen; Vererblichkeit der Entschädigung
Sie benötigen Informationen zu aktuellen Gerichtsurteilen, auf die Sie sich im Streitfall berufen können? Informieren Sie sich in unserer Datenbank zu Ihrem Rechtsfall.
Unangemessene Verfahrensdauer bei 77-monatiger Dauer des finanzgerichtlichen Klageverfahrens; Präklusionswirkung der nicht „unverzüglich“ erhobenen Verzögerungsrüge bei Altfällen; Vererblichkeit der Entschädigung
(Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002/2007/2009 und der dazu ergangenen Übergangsvorschrift in § 52 Abs. 59a Satz 9 EStG 2009/2013: Treaty override; Rückwirkungsverbot)
Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts durch die Finanzbehörde; Änderung des Folgebescheids bei Feststellung der Nichtigkeit eines Grundlagenbescheids
(CMS Spread Ladder Swap als der Verlustausgleichsbeschränkung des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG unterliegendes Termingeschäft)
Nach Bestandskraft gestellter Antrag auf Realsplitting kein rückwirkendes Ereignis
Aussetzung des Klageverfahrens bei Antrag auf verwaltungsinternes Überdenkungsverfahren
Anfertigung eines Urteilsentwurfs vor mündlicher Verhandlung kein Verfahrensfehler
(Kein Sonderausgabenabzug von Bestattungskosten als Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG)