Strafrecht
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Sachverhaltsaufklärung im Verfahren nach §§ 109ff StVollzG verletzt betroffenen Strafgefangenen in Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) – Anforderungen an Beweislastverteilung bei konträren Sachverhaltsdarstellungen – hier: Durchführung eines heimlichen HIV-Tests bei Strafgefangenem mehrere Jahre nach Haftantritt

