Steuerrecht
Notwendiger Inhalt einer Klageschrift; versehentlich fehlerhafte Bezeichnung des beklagten Finanzamts bei mehreren Finanzämtern in einer Großstadt
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Notwendiger Inhalt einer Klageschrift; versehentlich fehlerhafte Bezeichnung des beklagten Finanzamts bei mehreren Finanzämtern in einer Großstadt
(Nichtzulassungsbeschwerde – Schwerbehindertenrecht – unentgeltliche Beförderung – kostenlose Wertmarke – Bezieher von Leistungen nach §§ 3 ff AsylbLG – keine Leistungen iS des § 145 Abs 2 S 5 Nr 2 idF vom 22.12.2008 – Gleichheitssatz – Völkerrecht – unmittelbare Anwendung der UNBehRÜbk – sozialgerichtliches Verfahren – grundsätzliche Bedeutung – Divergenz – Darlegungsanforderungen)
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – „Anordnung zur Erfassung von Berührungen auf einer Trägerplatte und Verfahren zur Herstellung eines Sensors“ – zu den Anforderungen an die elektronische Aktenführung im DPMA – das schriftlich begründete, von der Patentabteilung separat signierte elektronische Dokument genügt den vom Bundesgerichtshof ausgestellten Erfordernissen an Wirksamkeit – vollständiges Beschlussdokument, dem die Signaturen mittelbar zugerechnet werden können, liegt vor
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle einer Klausel über die unbefristete Angebotsfortgeltung
Zwangsversteigerungsverfahren: Auflassungsvormerkung als entgegenstehendes Recht
Zwangsversteigerungsverfahren einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Behandlung einer Auflassungsvormerkung; Rangfolge im Verhältnis zu Ansprüchen der Gemeinschaft
Grundbuchbereinigung im Beitrittsgebiet: Bemessung des Entschädigungsanspruchs eines Grundstückseigentümers wegen der Grundbucheintragung von Leitungs- und Anlagenrechten zur öffentlichen Abwasserentsorgung aufgrund der Leitungs- und Anlagerechtsbescheinigung des zuständigen Landkreises
Schadensersatzanspruch eines Großhändlers für Presseerzeugnisse wegen der unbefugten Weiterveräußerung von Remissionsware durch seinen Vertriebsleiter: Höhe der Schadensersatzpflicht des Besitzers; Wegfall einer verschärften Bereicherungshaftung des Leistungsempfängers