Arbeitsrecht
B 10 EG 7/13 R
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B 10 EG 7/13 R
Elterngeld – Höhe – selbstständige und nichtselbständige Arbeit – vorgeburtliches Einkommen – Bemessungszeitraum – steuerlicher Veranlagungszeitraum – negative Einkünfte – nachgeburtliches Einkommen – Berücksichtigung von Einnahmen aus Gewerbebetrieb – Unternehmensbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft – Gewinnanteil ohne eigene Arbeitsleistung – Ungleichbehandlung gegenüber Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung – Gleichheitssatz – Schutz der Familie – Mindestelterngeld – Rückerstattung überzahlten Elterngelds – vorläufige Zahlung – Vorbehalt der Rückforderung – Anspruchsgrundlage
(Elterngeld – Einkommensgrenze des § 1 Abs 8 S 2 BEEG – Gesamteinnahmen eines Elternpaars über 500.000 Euro – nachträgliche Klarstellung des Gesetzgebers als Indiz – Ausschluss des Elterngelds auch für laufende Leistungsfälle – Fehlen einer Übergangsregelung – Verfassungsmäßigkeit – Rechtssicherheit und Vertrauensschutz – Gleichheitssatz – Konzeption des Elterngelds als fürsorgerische Leistung – keine Gegenleistung für gezahlte Steuern – Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers – Haushaltskonsolidierung – soziale Ausbalancierung von Leistungskürzungen – Erhöhung der Akzeptanz und politischen Durchsetzbarkeit – sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Rückforderungsbescheid – erkennbare Ermessenserwägungen – Ermessensreduzierung auf Null)
Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung – nicht ausreichende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit – Bemessung des Arbeitslosengeldes – beitragspflichtiges Arbeitsentgelt – Bezug von Verletztenrente – fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen – Krankengeldbezug
Künstlersozialversicherung – Architekt – Innenarchitekt – Design – kreative Komponente – künstlerische Tätigkeit – Künstlereigenschaft
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 9 Abs 3 oder grundrechtgleicher Rechte durch arbeitsgerichtliche Entscheidungen, die gewerkschaftlichen Aufruf zu einer streikbegleitenden „Flashmob-Aktion“ für zulässig halten
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch die Versagung der Kostenübernahme eines für die Insulinpumpentherapie entwickelten Systems zur kontinuierlichen Glukosemessung – unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstandende Wertung der Fachgerichte, dass Diabetes mellitus – auch unter Berücksichtigung der wiederholt auftretenden Hypoglykämien – nicht unter den Begriff der lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung iSd § 2 Abs 1a SGB 5 zu subsumieren ist
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 und Art 6 Abs 1 GG durch eine unterschiedliche finanzielle Ausgestaltung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige einerseits und beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte andererseits