Sozialrecht
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Grundsicherung für Arbeitsuchende – Antrag auf Überprüfung sämtlicher Bescheide der letzten Jahre auf ihre Rechtmäßigkeit ohne Darlegung von Gründen – keine Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zur inhaltlichen Prüfung

