Strafrecht
Nichtannahme einer unmittelbar gegen § 40 Abs 4 BNatSchG 2009 gerichteten Verfassungsbeschwerde – Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde erfordert Selbstbetroffenheit – hier: mangelnde bzw fragliche Beschwerdebefugnis – zudem jedenfalls Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde