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Verwaltungsrecht

Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG entbehrlich, wenn mit der Verfassungsbeschwerde keine Verletzung von Art 103 Abs 1 GG gerügt wird – Sowie zu den Voraussetzungen, unter denen eine Anhörungsrüge aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatzes erforderlich ist – hier: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Nichtzulassung der verwaltungsprozessualen Berufung trotz ernstlicher Zweifel an Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils (§ 124 Abs 2 Nr 1 VwGO) – Gegenstandswertfestsetzung