Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Insolvenzrecht: Wirksamkeit einer Vorausverfügung des Vermieters nach Ende des zur Zeit der Insolvenzeröffnung laufenden Kalendermonats
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Insolvenzrecht: Wirksamkeit einer Vorausverfügung des Vermieters nach Ende des zur Zeit der Insolvenzeröffnung laufenden Kalendermonats
Insolvenzverfahren: Bindung des Insolvenzverwalters an die Schiedsvereinbarung des Insolvenzschuldners bei Einziehung einer zur Sicherheit abgetretenen Forderung
(Sozialhilfe – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – Besonderheiten bei Unterhaltsansprüchen – Einkommensgrenze von 100.000 Euro jährlichem Gesamteinkommen für jeden Elternteil – sozialgerichtliches Verfahren – Zurückverweisung an die Verwaltung – Unzulässigkeit bei kombinierter Anfechtungs- und Leistungsklage – Anwendung des § 131 Abs 5 SGG aF bei Klageerhebung vor Inkrafttreten der Neuregelung – fortwirkender Verfahrensmangel)
Sozialgerichtliches Verfahren – Rehabilitation und Teilhabe – Zuständigkeitsklärung – keine notwendige Beiladung des Leistungsberechtigten bei einem Erstattungsstreit zwischen Rehabilitationsträgern – Sozialhilfe – Eingliederungshilfe – örtliche Zuständigkeit – Wechsel von ambulant betreutem Wohnen in stationäre Einrichtung
Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege – häusliche Pflege – Pflegegeld – Schwerstpflegebedürftigkeit – Einkommenseinsatz – Einkommensbereinigung – Einkommensgrenze – Einsatz von Einkommen über der Einkommensgrenze – Freilassung von mindestens 60% – zusätzlich Berücksichtigung besonderer Belastungen – sozialgerichtliches Verfahren – Streitgegenstand
Sozialhilfe – Übergang von Ansprüchen – Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige
Sozialgerichtliches Verfahren – Rehabilitation und Teilhabe – Zuständigkeitsklärung – keine notwendige Beiladung des Leistungsberechtigten bei einem Erstattungsstreit zwischen Rehabilitationsträgern – Präjudiziabilität einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Leistungspflicht des damaligen Beklagten und jetzigen Klägers als zweitangegangener Rehabilitationsträger trotz grundsätzlicher Zuständigkeit des damaligen Beigeladenen und jetzigen Beklagten
(Sozialgerichtliches Verfahren – notwendige Beiladung – ernsthafte Möglichkeit eines anderen Leistungspflichtigen – Sozialhilfe – Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege – sachliche Zuständigkeit – Auslegung des Landesrechts – örtliche Zuständigkeit – ambulant betreutes Wohnen iS von § 98 Abs 5 SGB 12 – Weitergeltung der Regelungen des BSHG für vor dem 1.1.2005 begonnene Leistungsfälle)