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Arbeitsrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) durch Zurechnung fiktiven Einkommens bei der Unterhaltsberechnung – Zu den Voraussetzungen für eine Obliegenheit des Unterhaltspflichtigen zur Einkommenserzielung aus zusätzlicher Nebentätigkeit – hier: unzureichende fachgerichtliche Begründung für Erzielbarkeit eines monatlichen Bruttoverdienstes von ca 1740 € durch eine ungelernte Kraft – Grundrechtsverletzung durch Anrechnung eines Entgelts aus fiktiver Nebentätigkeit nicht hinreichend dargelegt – Festsetzung des Gegenstandswertes auf 8000 Euro