Familienrecht
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines Sorgerechtsentzugs – hier: Entzug der elterlichen Sorge ohne hinreichende Begründung einer Kindeswohlgefährdung sowie unzureichender Verhältnismäßigkeitsprüfung verletzt betroffenen Elternteil in Grundrecht aus Art 6 Abs 2 S 1 GG – unzureichende Prüfung der Erforderlichkeit der Maßnahme – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro (Verfassungsbeschwerde) bzw 4000 Euro (eA)