Medizinrecht
Partielle Vereinbarkeit des Art 15 Abs 3 RVNG mit dem GG – rückwirkende Begrenzung der anrechenbaren Entgeltpunkte für Fremdrenten im Falle des Zusammentreffens von originären und abgeleiteten Rentenansprüchen auf insgesamt 25 Entgeltpunkte als zulässige echte Rückwirkung – Voraussetzungen für Vertrauensschutz aufgrund höchstrichterlicher Rspr – zudem keine Grundrechtsverletzung durch § 22b Abs 1 S 1 FRG nF