Europarecht
Wettbewerbsverstoß durch Inverkehrbringen eines mangels Zulassung verkehrsunfähigen Arzneimittels: Abgrenzung zwischen Funktionsarzneimittel und Medizinprodukt – Photodynamische Therapie
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Wettbewerbsverstoß durch Inverkehrbringen eines mangels Zulassung verkehrsunfähigen Arzneimittels: Abgrenzung zwischen Funktionsarzneimittel und Medizinprodukt – Photodynamische Therapie
(Alterssicherung der Landwirte – Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge – Beginn der Verjährung – Beanstandung der Rechtswirksamkeit von Beiträgen – Anwendung von § 27 Abs 2 S 2 SGB 4)
Produktionsaufgaberente – Anrechnung einer GAP-Prämie für stillgelegte landwirtschaftliche Flächen – Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsaktes – Rückforderung
B 10 LW 6/09 R
Erziehungsgeld – Anspruchsberechtigung ab 1.1.2001 – Auslandsaufenthalt – Ausstrahlung – Entsendung – inländisches Rumpfarbeitsverhältnis des Ehegatten – Auslegung – Normprogramm – Abgrenzung zu § 56 SGB 6 – Kindererziehungszeiten
Unzulässige Richtervorlage: Zur Vereinbarkeit der unterschiedlichen Anrechnungsregelungen bei Annahmeverzug des Arbeitgebers (§ 615 Abs 2 BGB, § 11 KSchG) mit Art 3 Abs 1 GG – unzureichende Abgrenzung der ungleich behandelten Sachverhalte, Möglichkeit der Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Überspannung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung – hier: schwierige Rechtsfragen im Rahmen eines Zivilverfahrens unter Berücksichtigung von fremden Recht (hier: iranischen Recht) – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung; Markenbeschwerdeverfahren – “Münchner Senf” – Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe – zur VO (EG) 510/2006 (juris-Abkürzung: EGV 510/2006): ‚Vereinigung’ erfordert Zusammenschluss mehrerer Erzeuger/Verarbeiter des gleichen Lebensmittels – zum Antrag eines einzigen Erzeugers und der Gleichstellung mit einer Vereinigung – zum Tatbestandsmerkmal ‚Ansehen’ – bei fehlender Antragsbefugnis bedarf der Antrag keiner Veröffentlichung;