Urteilsdatenbank: Alle Urteile auf einen Blick

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Europarecht

Kenntnis von Zero-Day-Schwachstellen verpflichtet Sicherheitsbehörden zur Abwägung gegenläufiger Belange (Strafverfolgung / Integrität informationstechnischer Systeme) und ggf zur Meldung an Hersteller – hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Möglichkeit des Ausnutzens von IT-Sicherheitslücken zwecks Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch die Sicherheitsbehörden (hier: gem § 54 Abs 2 PolG BW) ohne entsprechenden Schwachstellen-Management – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung der Beschwerdebefugnis sowie wegen Subsidiarität