Arbeitsrecht
Zulassung der Revision – Verfahrensmangel – absoluter Revisionsgrund – Vorbefassung bzw Ausschließung eines ehrenamtlichen Richters
Sie benötigen Informationen zu aktuellen Gerichtsurteilen, auf die Sie sich im Streitfall berufen können? Informieren Sie sich in unserer Datenbank zu Ihrem Rechtsfall.
Zulassung der Revision – Verfahrensmangel – absoluter Revisionsgrund – Vorbefassung bzw Ausschließung eines ehrenamtlichen Richters
Verfahrensmangel – Verletzung des Gebotes rechtlichen Gehörs bzw des Grundsatzes des fairen Verfahrens
Anhörungsrüge – Richterablehnung wegen Befangenheit
Nichtzulassungsbeschwerde – nicht ausreichende Darlegung von Verfahrensfehlern – überlange Verfahrensdauer – Trennung von Verfahren – Androhung von Mutwillenskosten – Ausschluss des Beschwerderechts
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH – Zu den Voraussetzungen, unter denen ein nationales Gericht von einem Vorabentscheidungsersuchen absehen darf – hier: Zum Ablauf der Beteiligung des Betriebsrats im Verfahren der Massenentlassungsanzeige gem der EGRL 59/98
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag mit Ablauf der betroffenen Legislaturperiode – negatives Stimmgewicht – vgl BVerfGE 121, 266
Wiederholung einer eA: Vorläufige Untersagung der Überstellung eines irakischen Asylantragstellers nach Griechenland in Anwendung der Verordnung EGV 343/2003 vom 18.02.2003
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Goldhase in neutraler Aufmachung (dreidimensionale Marke)“ – Warenform setzt bestimmte technische Maßnahmen voraus, ist aber nicht zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich – keine Unterscheidungskraft – Verkehrsdurchsetzung erfordert keinen nahezu einhelligen Durchsetzungsgrad – zur Feststellung der Verkehrsdurchsetzung – bei saisonal vertriebener Warenform ist eine Verkehrsbefragung geeignet, die in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Saisongeschäft durchgeführt wurde – Anmeldung einer Warenform, die von verschiedenen Mitbewerbern ähnlich oder identisch benutzt wird, erfolgt nicht ohne weiteres bösgläubig – Wettbewerbern verbleiben ausreichende weitere Möglichkeiten der Warengestaltung – Ausschließlichkeitsrecht schränkt Mitbewerber nicht unzumutbar ein