Arbeitsrecht
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung mitzubestimmen.
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Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung mitzubestimmen.
6 A 11/19
1 StR 455/20
3 StR 444/20
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Verwertbarkeit einer Zeugenaussage bei Unterlassen einer „qualifizierten Belehrung“
3 Ni 5/18 (EP)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Verwertbarkeit einer Zeugenaussage bei Unterlassen einer „qualifizierten Belehrung“
3 Ni 5/18 (EP)