Medizinrecht
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit – gelegentlich ausgeübte Beschäftigung – vertragliche Begrenzung auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr – Vorliegen von Zeitgeringfügigkeit ohne Rücksicht auf die Verteilung der Arbeitstage
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Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit – gelegentlich ausgeübte Beschäftigung – vertragliche Begrenzung auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr – Vorliegen von Zeitgeringfügigkeit ohne Rücksicht auf die Verteilung der Arbeitstage
B 12 KR 23/19 R
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Begründungsobliegenheit kindschaftsrechtlicher letztinstanzlicher Entscheidungen – hier: Verletzung des Elternrechts des Vaters mehrerer in einem Sorgerechtsverfahren betroffener Kinder durch fachgerichtliche Auflagen (ua Verpflichtung zur psychiatrischen Behandlung und ggf ärztlichen Behandlung eines der Kinder) ohne weitere Begründung unter Verweis auf § 38 Abs 4 Nr 2 FamFG
10 C 15/19
10 C 14/19
10 C 13/19
10 C 12/19
Keine Aussetzung des Überstellungsvollzugs