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Europarecht

Mangelnde Umsetzung des Senatsurteils vom 06.12.2016 (1 BvR 2821/11 ua – Atomausstieg – ) verletzt Eigentumsgrundrecht der Kraftwerksbetreiberinnen – 16. AtG-Novelle (juris: AtGÄndG 16) mangels Bedingungseintritts nicht in Kraft getreten – zudem keine Behebung des Grundrechtsverstoßes bei unveränderter Inkraftsetzung des § 7f AtG idF der 16. AtG-Novelle – Verpflichtung zur Neuregelung besteht mithin fort – Sowie zu verfassungsrechtlichen Maßgaben an die Regelung des Inkrafttretens von Gesetzen