Strafrecht
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Konkurrenzverhältnis bei Vertrieb einer einheitlichen Rauschgiftmenge; räumliche Nähe einer Schusswaffe; Einziehung von Bargeld für den Erwerb von Betäubungsmitteln
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Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Konkurrenzverhältnis bei Vertrieb einer einheitlichen Rauschgiftmenge; räumliche Nähe einer Schusswaffe; Einziehung von Bargeld für den Erwerb von Betäubungsmitteln
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Konkurrenzverhältnis bei Vertrieb einer einheitlichen Rauschgiftmenge; räumliche Nähe einer Schusswaffe; Einziehung von Bargeld für den Erwerb von Betäubungsmitteln
B 9 V 56/19 B
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Schadensersatz, Annahmeverzug, Zulassung, Rechtsanwaltskosten, Schadensersatzanspruch, Pkw, Software, Kaufpreis, Fahrzeug, Mangel, Schadenersatz, Betrug, Verkauf, Beweislast
Markenbeschwerdeverfahren – „HELMUT RAHN“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – keine böswillige Markenanmeldung
Markenbeschwerdeverfahren – „MAXTRA/Maxtra“ – fehlende Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – keine Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – „Super Toy Club“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis