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Medizinrecht

(Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Anschluss an eine von ihm erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation – Eingliederung in einer Werkstatt für behinderte Menschen als Ziel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – voraussichtlich erfolgreiche Rehabilitation iS des § 11 Abs 2a Nr 2 SGB 6 – Verfassungsmäßigkeit der nach § 42 Abs 1 Nr 1 und 3 SGB 9 iVm § 11 Abs 2a Nr 2 SGB 6 vorgenommenen Zuständigkeitsabgrenzung)