Strafrecht
Strafzumessung und Sicherungsverwahrung bei sexuellen Missbrauchs von Kindern
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Strafzumessung und Sicherungsverwahrung bei sexuellen Missbrauchs von Kindern
Strafzumessung beim Totschlag
Form- und fristgerechte Berufungseinlegung und -begründung: Glaubhaftmachung des Wegfalls der Beweiswirkung eines anwaltlichen Empfangsbekenntnisses zum Eingang des Ersturteils; Unterzeichnung der Berufungsbegründung mit Vertretungszusatz
Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Verwirkung des Widerrufsrechts nach Vertragsbeendigung
Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener und sexueller Missbrauch von Kindern: Voraussetzung einer mittäterschaftlichen Begehung
Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) sowie auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) gebieten im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren ggf Einräumung einer Stellungnahmefrist bzgl des angegriffenen Bescheides, wenn dieser dem Antragsteller noch nicht zugegangen ist – hier: Verletzung des Anspruchs auf effektiven (Eil-)Rechtsschutz, auf ein faires Verfahren bzw auf rechtliches Gehör nicht hinreichend substantiiert dargelegt (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
Stattgebender Kammerbeschluss: Aussicht auf Klärung einer Rechtsfrage in einem anderen zivilprozessualen Revisionsverfahren lässt das Allgemeininteresse an der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache bzw zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr nicht entfallen – Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz in Zivilsachen (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung des Zugangs zur Revisionsinstanz bei fehlender Sicherheit der höchstrichterlichen Klärung entscheidungserheblicher Fragen in anderem Revisionsverfahren
Stattgebender Kammerbeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Effektivität des Vaterschaftsanerkennungsverfahrens – sozial-familiäre Beziehung iSd § 1600 Abs 2 BGB schließt in Sonderkonstellationen eine Feststellung der Vaterschaft des leiblichen Vaters im Anfechtungsverfahren gem § 1600 Abs 1 Nr 2 BGB nicht aus