Steuerrecht
Vergnügungsteuersatz von 20 % des Einspielergebnisses in Berlin verfassungsgemäß
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Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Grundstückserwerb durch eine zur Veräußererseite gehörende Person
Schadensersatz wegen überhöhter Einkommensteuerfestsetzung kein Arbeitslohn
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