Strafrecht
Sexueller Missbrauch: Rückwirkung der Ruhensregelung im Rahmen der Verfolgungsverjährung; Einbeziehung wirtschaftlicher Verhältnisse bei der Schmerzensgeldbemessung im Adhäsionsverfahren
Sie benötigen Informationen zu aktuellen Gerichtsurteilen, auf die Sie sich im Streitfall berufen können? Informieren Sie sich in unserer Datenbank zu Ihrem Rechtsfall.
Sexueller Missbrauch: Rückwirkung der Ruhensregelung im Rahmen der Verfolgungsverjährung; Einbeziehung wirtschaftlicher Verhältnisse bei der Schmerzensgeldbemessung im Adhäsionsverfahren
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Vermögensberücksichtigung – selbst genutztes Hausgrundstück von unangemessener Größe – besondere Härte – Leistungsbezug für kurze Dauer
(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche – Sozialhilfe – Hilfe zum Lebensunterhalt – Leistungsausschluss für dem Grunde nach Leistungsberechtigte nach dem SGB 2 – Leistungsausschluss gem § 23 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB 12 – Leistungsgewährung nach § 23 Abs 1 S 3 SGB 12 – Ermessensreduzierung auf Null – verfassungskonforme Auslegung)
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung – Anspruch auf rechtliches Gehör – Berücksichtigung eines über vier Jahre zurückliegenden Schreibens ohne Gelegenheit zur Stellungnahme – Verweigerung einer Eingliederungsvereinbarung
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Keine Vorverlegung der Wahlprüfung in das eA-Verfahren nach § 32 BVerfGG
Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde (§ 34a Abs 3 BVerfGG) sowie Gegenstandswertfestsetzung – hier: Verbot der Abschiebung des Beschwerdeführers nach Aserbaidschan
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung – offensichtliche Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags, der die abgelehnte Gerichtsperson weder namentlich bezeichnet noch anderweitig erkennen lässt
Nichtannahmebeschluss: Bloße Verweisung auf Rspr eines Landesverfassungsgerichts erfüllt nicht die Anforderungen der §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG an eine substantiierte Beschwerdebegründung – sowie zu den Substantiierungsanforderungen bei der Rüge einer Verletzung des Willkürverbots durch eine letztinstanzliche, nicht begründungspflichtige Entscheidung