Strafrecht
Unterlassen; Milderungsgrund im Disziplinarverfahren
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Unterlassen; Milderungsgrund im Disziplinarverfahren
§ 43f Satz 2 Nr. 3 EnWG 2005 als drittschützende Norm
Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten auf Grundlage der eingereichten Verwendungsnachweise kann kein bedingendes Ereignis im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG sein
Kein Grundberichtigungsanspruch trotz Unmöglichkeit der (vollständigen) Erreichung des Zwecks, zu dem eine Grunddienstbarkeit eingeräumt wurde
Erfolglose Streitwertbeschwerde
Schutz und Beistand leistende Organisationen und Einrichtungen im Asylrecht
Setzung einer Frist für den Abschluss des Disziplinarverfahrens
Keine systemischen Mängel im Asylverfahren in der Schweiz