Kosten- und Gebührenrecht
Nichtannahmebeschluss: Mangels Rechtswegerschöpfung in den Hauptsacheverfahren unzulässige Verfassungsbeschwerden betreffend Kommunalabgaben
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Nichtannahmebeschluss: Mangels Rechtswegerschöpfung in den Hauptsacheverfahren unzulässige Verfassungsbeschwerden betreffend Kommunalabgaben
4 BN 2/21, 4 BN 2/21 (4 CN 7/21)
Einstellung des Verfahrens nach Antragsrücknahme
Unzulässige Normenkontrolle bei außer Kraft getretener Norm
Unzulässige Normenkontrolle bei außer Kraft getretener Norm
Unzulässige Normenkontrolle bei außer Kraft getretener Norm
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Podologin“, erfolgloser Zulassungsantrag der Klägerin, Voraussetzungen der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Podologin“, Besuch der Berufsschule in Österreich, fehlende Teilnahme an der Lehrabschlussprüfung, keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten, keine grundsätzliche Bedeutung der aufgeworfenen Frage, keine Darlegung von Verfahrensfehlern