Sozialrecht
Sogenannter großer Teilerlass bei fingierten Mindestausbildungszeiten, die in Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschulen festgelegt sind
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Sogenannter großer Teilerlass bei fingierten Mindestausbildungszeiten, die in Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschulen festgelegt sind
5 C 53/15
5 C 33/15
5 C 25/15
5 C 52/15
Sogenannter großer Teilerlass bei Mindestausbildungszeiten, die in Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschulen festgelegt sind
Verkaufsaktion für Brillenfassungen
Eine Fährverbindung unterfällt nicht den Regelungen der §§ 651a ff. BGB