Handels- und Gesellschaftsrecht
Berufung, Annahmeverzug, Fahrzeug, Software, Haftung, Pkw, Anspruch, Streitwert, Anordnung, Feststellung, Vollstreckbarkeit, Hinweisbeschluss, Annahme, Stellungnahme
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Berufung, Annahmeverzug, Fahrzeug, Software, Haftung, Pkw, Anspruch, Streitwert, Anordnung, Feststellung, Vollstreckbarkeit, Hinweisbeschluss, Annahme, Stellungnahme
Reparaturkosten, Verkehrsunfall, Mietwagenkosten, Schadensersatzanspruch, Leistungen, Haftpflichtversicherung, Rechtsanwaltskosten, Schadensminderungspflicht, Unfall, Streitwert, Fahrzeug, Schadensbeseitigung, Vollstreckung, Zahlung, Kosten des Rechtsstreits, Co KG
Krankenversicherung – Arzneimittel Lektinol – Verkehrsfähigkeit lediglich aufgrund fiktiver Zulassung – kein Anspruch auf Verordnung zur Behandlung eines Leberzellkarzinoms – keine Kostenübernahme nach Grundsätzen des Off-Label-Use oder aufgrund grundrechtsorientierter Leistungsauslegung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) in einer strafvollzugsrechtlichen Sache – unvertretbare fachgerichtliche Handhabung eines Antrags auf Zwangsgeldfestsetzung zur Durchsetzung einer einstweiligen Anordnung nach § 114 Abs 2 S 2 StVollzG – sowie zu den fachgerichtlichen Sachaufklärungspflichten aufgrund des Garantie effektiven Rechtsschutzes gem Art 19 Abs 4 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Prüfung und Berücksichtigung der Haftbedingungen im Zielstaat einer Auslieferung (hier: Rumänien) verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 4 EUGrdRCh (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch unzureichenden fachgerichtlichen Rechtsschutz gegen eine Briefanhaltung im Strafvollzug
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) in einer strafvollzugsrechtlichen Sache – unvertretbare fachgerichtliche Handhabung eines Antrags auf Zwangsgeldfestsetzung zur Durchsetzung einer einstweiligen Anordnung nach § 114 Abs 2 S 2 StVollzG – sowie zu den fachgerichtlichen Sachaufklärungspflichten aufgrund des Garantie effektiven Rechtsschutzes gem Art 19 Abs 4 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Prüfung und Berücksichtigung der Haftbedingungen im Zielstaat einer Auslieferung (hier: Rumänien) verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 4 EUGrdRCh (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) – Gegenstandswertfestsetzung