Steuerrecht
(Anwendbarkeit haftungsrechtlicher Vorschriften der AO auf die Ausgleichsabgabe nach § 37c BImSchG – Ausgleichsabgabe verstößt nicht gegen Art. 12 und Art. 14 GG – Heilung eines Verfahrensfehlers im Besteuerungsverfahren)
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(Anwendbarkeit haftungsrechtlicher Vorschriften der AO auf die Ausgleichsabgabe nach § 37c BImSchG – Ausgleichsabgabe verstößt nicht gegen Art. 12 und Art. 14 GG – Heilung eines Verfahrensfehlers im Besteuerungsverfahren)
Vollständiges Zurückhalten bei Teilschwärzungen
Revisionszulassung; „Üblichkeit“ der Leistungen im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG
Bordell als Nutzung im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO“Gewerbebetriebe aller Art“
Klageerhebung durch den Insolvenzverwalter: Sorgfaltspflichten des Insolvenzverwalters bei der Prüfung der Prozessaussichten und während des Prozesses
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Fristversäumung infolge vorhersehbarer Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
Grundstückskaufvertrag: Besitzübergang eines Mietshauses im Betriebskostenabrechnungszeitraum; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtbeachtung von Parteivortrag
Markenbeschwerdeverfahren – „ADAPTOR1“ – kein Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft