Europäischer Gerichtshof: Aktive Einwilligung für Cookies erforderlich

Das Setzen von Cookies muss aktiv durch den Nutzer erfolgen.

Europäischer Gerichtshof

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs müssen Internetnutzer aktiv der Speicherung sogenannter Cookies zustimmen. Es reicht demnach nicht aus, dass das standardmäßig gesetzte Häkchen zur Einwilligung wieder entfernt werden kann.

Die Verbraucherzentrale als Klägerin hielt dieses Vorgehen für unzulässig und wurde nun in ihrer Ansicht bestätigt.

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