Fährt ein Autofahrer auf einen Parkplatz für Kunden oder Firmenangehörige, sollte er sich bewusst sein, dass das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme über den Regeln der Straßenverkehrsordnung steht. Bei einem Verkehrsunfall auf einem Parkplatz ohne Weiteres von einer 50:50 Schadensteilung auszugehen, ist ein weitverbreiteter Irrtum. Nach einem endgültigen Urteil des Landgerichts München aus dem Jahr 2012 muss jeder Verkehrsunfall auf einem Parkplatz mittels Einzelfallprüfung verhandelt werden. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass eine der beteiligten Parteien besonders unaufmerksam gehandelt hat, kann diese Partei die Alleinhaftung treffen.
LG München I, End-Urteil vom 10. August 2012, Az. 17 S 7837/11
Anders als bei der gegenseitigen Rücksichtnahme verhält es sich bei Nötigung im Straßenkerkehr. Lesen Sie dazu unseren Artikel auf lexika.de.
Wo sollte man im Straßenverkehr besondere Rücksicht walten lassen?
Im Straßenverkehr sollte man an bestimmten Stellen und in speziellen Situationen besonders rücksichtsvoll sein:
- An Fußgängerüberwegen und Kreuzungen: Hier haben Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer oft Vorrang, und es ist wichtig, aufmerksam zu sein und rechtzeitig zu bremsen.
- Schulen, Kindergärten und Wohngebieten: In diesen Bereichen sind viele Kinder unterwegs, die unvorhersehbar auf die Straße laufen könnten. Eine angepasste Geschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit sind hier essenziell.
- Radwege und Busspuren: Radfahrer und öffentliche Verkehrsmittel haben oft Vorrang. Besonders beim Abbiegen sollte man den toten Winkel im Blick haben.
- Baustellen und Gefahrenstellen: Baustellen sind oft eng und unübersichtlich, und die Verkehrssituation kann sich schnell ändern. Zudem ist Rücksicht auf Bauarbeiter wichtig.
- Schlecht einsehbare Stellen: Kurven oder unübersichtliche Straßenabschnitte erfordern langsames und vorsichtiges Fahren.
Durch erhöhte Rücksichtnahme an diesen Orten lassen sich viele Unfälle und gefährliche Situationen vermeiden.
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