Verwaltungsrecht

Verweisung auf Tatbestand und Entscheidungsgründe eines anderen Urteils vom gleichen Tag

Aktenzeichen  M 12 S 16.30711

Datum:
21.6.2016
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
VG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO VwGO § 80 Abs. 5

 

Leitsatz

Tenor

I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Gründe

I.
Der Antragsteller ist nach eigenen Angaben eritreischer Staatsangehöriger, dessen Asylantrag mit Bescheid der Antragsgegnerin vom 23. 3. 2016 als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde; Abschiebungsverbote wurden nicht festgestellt.
Der Antragsteller hat am … April 2016 beim Bayerischen Verwaltungsgericht München gegen den Bescheid Klage erhoben und beantragt,
die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen.
Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt des Tatbestands des Urteils des Gerichts vom 21. Juni 2016 (M 12 K 16.30710) verwiesen.
II.
Der zulässige Antrag ist nicht begründet. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides bestehen – auch in Bezug auf die Zurückweisung des Asylantrags des Antragstellers als offensichtlich unbegründet – nicht. Das Gericht verweist zur Begründung auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom 21. Juni 2016 (M 12 K 16.30710).


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