keine Verfristung des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO bei unklarer, keine Abschiebungsandrohung bei freizügungsberechtigte Asylbewerber nach FreizügG/EU, unzulässiger Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO bei Antragsablehnung als offensichtlich unbegründet ohne Abschiebungsandrohung
Erfolgreicher Zulassungsantrag wg. ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils – erhebliche Anhaltspunkte für britische Staatsangehörigkeit