Verwaltungsrecht

Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit

Aktenzeichen  M 19 K 16.33276

Datum:
14.11.2016
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2016, 138091
Gerichtsart:
VG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO § 52 Nr. 2 S. 3 Hs. 1, § 83
GVG § 17a

 

Leitsatz

In Verfahren nach dem AsylG ist nach § 52 Nr. 2 S. 3 Hs. 1 VwGO das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Ausländer nach dem AsylG seinen Aufenthalt zu nehmen hat. (Rn. 3) (redaktioneller Leitsatz)

Tenor

I. Das Bayerische Verwaltungsgericht München ist örtlich unzuständig.
II. Die Verwaltungsstreitsache wird an das Verwaltungsgericht Augsburg verwiesen.

Gründe

I.
Der syrische Kläger wendet sich gegen einen Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 13. September 2016, mit dem sein Asylantrag als zurückgenommen behandelt und das Asylverfahren eingestellt wird.
II.
Der Rechtsstreit ist nach Anhörung der Beteiligten gemäß § 83 Satz 1 VwGO i.V.m. § 17a Abs. 2 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) von Amts wegen an das gemäß § 52 Nr. 2 Satz 3 Halbs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) örtlich zuständige Verwaltungsgericht Augsburg zu verweisen.
In Verfahren nach dem Asygesetz ist nach § 52 Nr. 2 Satz 3 Halbs. 1 VwGO das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Ausländer nach dem Asylgesetz seinen Aufenthalt zu nehmen hat. Aufgrund der Zuweisungsentscheidung der Regierung von Schwaben vom 23. Juli 2015 (Bl. 127 f. der Bundesamtsakte) hat der Kläger seinen Aufenthalt in der … … … … * … … … … … … … …, zu nehmen, so dass das Verwaltungsgericht Augsburg für die Entscheidung über die Klage zuständig ist.
Der Rechtsstreit war daher nach Anhörung der Beteiligten an das zuständige Verwaltungsgericht Augsburg zu verweisen (§ 83 Satz 1 VwGO i.V.m. § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG). Die Kostenentscheidung bleibt diesem vorbehalten (§ 83 Satz 1 VwGO i.V.m. § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG).
Dieser Beschluss ist gemäß § 83 Satz 2 VwGO unanfechtbar.


Ähnliche Artikel

Bankrecht

Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Sittenwidrigkeit, KapMuG, Anlageentscheidung, Aktien, Versicherung, Kenntnis, Schadensberechnung, Feststellungsziele, Verfahren, Aussetzung, Schutzgesetz, Berufungsverfahren, von Amts wegen
Mehr lesen

IT- und Medienrecht

Abtretung, Mietobjekt, Vertragsschluss, Kaufpreis, Beendigung, Vermieter, Zeitpunkt, Frist, Glaubhaftmachung, betrug, Auskunftsanspruch, Vertragsurkunde, Auskunft, Anlage, Sinn und Zweck, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Anspruch
Mehr lesen


Nach oben