Professorin im Beamtenverhältnis auf Probe (Besoldungsgruppe W 2), Entlassung wegen fehlender charakterlicher Eignung, Anordnung der sofortigen Vollziehung, Drohung gegenüber einem Studenten mit nachträglicher Notenverschlechterung, sog. „Flucht in die Öffentlichkeit“, Defizite hinsichtlich Loyalität, Zuverlässigkeit und Fähigkeit zur Zusammenarbeit, Nichtakzeptanz verwaltungsmäßiger Abläufe, Unsachlichkeit in Konfliktsituationen
Rücknahme der rechtswidrigen Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung (sog. Witwengeld) mit Wirkung für die Zukunft, schutzwürdiges Vertrauen auf Bestand der weiteren Gewährung (verneint), Verzicht auf Kandidatur für ein Bürgermeisteramt als Vermögensdisposition (verneint)