Aktenzeichen 17 C 2950/20
Datum:
13.1.2021
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 11398
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Coburg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 130 a
Leitsatz
Tenor
1. Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom 29.10.2020 wird verworfen.
2. Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.