Zivil- und Zivilprozessrecht

Versäumnisurteil

Aktenzeichen  6 Sch 57/18 WG

Datum:
30.1.2020
Fundstelle:
BeckRS – 2020, 19174
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
VGG § 129 Abs. 2 S. 1
ZPO § 313b Abs. 1

 

Leitsatz

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 2.122.976,45 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2018 zu zahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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