Arbeitslohnrückzahlung nur bei Rückfluss von Gütern in Geld oder Geldeswert an den Arbeitgeber – „actus contrarius“ – Verkauf einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung keine Arbeitslohnrückzahlung – Wirtschaftliches Eigentum
Mitunternehmerschaft zwischen Freiberufler und berufsfremder Person – für Zwecke der Besteuerung kommt es auf den tatsächlich verwirklichten Sachverhalt an
Disziplinarsache; Verhinderung des Beamtenbeisitzers; Verzicht auf das Erfordernis der Zugehörigkeit des Vertreters zur Laufbahn des betroffenen Beamten