Mit dem Mietwagen im Ausland: Was ist zu beachten?

Wenn man mit dem Mietwagen im Ausland unterwegs ist, gibt es viele Regelungen die sich von den deutschen unterscheiden. Sie sollten über diese Bescheid wissen, damit Sie sich Ärger und Kosten sparen können.

Mit dem Mietwagen im Ausland

Darf man mit dem Mietwagen ins Ausland fahren? Gründe für die Nutzung des Mietwagen im Ausland gibt es viele: Geschäftsreisende wollen vor Ort nach der Anreise mit dem Flieger mobil sein. Familien mieten ein größeres Auto, weil das eigene zwar die Kinder, aber nicht das Gepäck fasst. Doch was muss bei der Nutzung des Mietfahrzeugs in anderen Ländern beachtet werden? Welche Regelungen gelten z. B. bei zu schnellem Fahren?

Urlaubsfotos der anderen Art: Mit dem Mietwagen im Ausland geblitzt

Mietwagen im Ausland
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Geblitzt mit Mietwagen? Wer in einem anderen Land unterwegs ist und geblitzt wird, mag die Hoffnung haben, dass er ohne zu zahlen davon kommt. Wieder zu Hause ist die rasante Fahrt doch so weit weg! Aber natürlich müssen Sie für den Fehler aufkommen. Dafür kontaktiert die Bußgeldbehörde des jeweiligen Landes das Autovermietungsunternehmen. Dieses gibt die Kontaktdaten des Mieters heraus und dieser bekommt seinen Strafzettel. Allerdings fällt auf die Strafe noch eine Servicepauschale an, die seitens der Autovermietung erhoben wird und die zusätzliche Arbeit des Heraussuchens der Kontaktdaten abdecken soll. Die Preise dafür liegen zwischen 20 und 30 Euro. Wenn Sie geblitzt wurden, können Sie aber auch bei der nächsten Polizeistation anrufen und sich selbst melden, dann fallen die Servicegebühren weg.

Bußgelder im Ausland

Wichtig zu wissen: Die Bußgelder sind in anderen Ländern oft deutlich höher als hier in Deutschland und können sogar die 2.000 Euro überschreiten – nur für zu schnelles Fahren! Auch die Servicepauschalen für die Herausgabe der Kontaktdaten können variieren und sind je nach Land und Vermietungsunternehmen verschieden. Übrigens werden die Bußgelder aus dem Ausland in Deutschland anerkannt, was auf internationale Abkommen zurückzuführen ist. Niemand kommt also um seinen Strafzettel herum! Punkte in Flensburg werden aber nicht vergeben, wenn jemand schnell genug im Mietwagen unterwegs war. Auch ein Fahrverbot, welches in einem anderen Land verhängt wurde, gilt in Deutschland im Allgemeinen nicht.

Ohne Reifen kein Auto

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Winterreifen sind nicht überall Pflicht

Natürlich werden Mietfahrzeuge mit voll funktionstüchtigen Reifen vermietet. Diese richten sich aber nicht immer nach der Jahreszeit und so kann es sein, dass das Fahrzeug im Winter Sommerreifen aufgezogen hat. In den meisten Ländern gibt es zwar keine Winterreifenpflicht, doch der Fahrer des Fahrzeugs haftet im Falle eines Unfalls, wenn die Straßenverhältnisse eine andere Bereifung erfordert hätten. Wichtig: Es gibt für die Vermietungsunternehmen keine Verpflichtung zum Aufziehen von Winterreifen, daher muss der Mieter selbst darauf achten. Sollen andere Reifen aufgezogen werden, erhebt der Vermieter meist eine Servicegebühr. Im Zuge einer Klärung zur passenden Bereifung sollten Fahrzeugmieter auch die Versicherung des Autos im Schadensfall abklären.

Vignettenpflicht und Mietwagen

Die wenigsten Mietwagen sind mit Vignetten ausgestattet – in der Regel muss der Mieter dafür sorgen, dass diese Plakette gekauft und angebracht wird. Wer also mit dem gemieteten Fahrzeug nach Italien oder Österreich fahren will, muss die Vignette selbst besorgen. Das kann auch schon in Deutschland erfolgen, beispielsweise direkt über den ADAC. Wer sein Fahrzeug erst im anderen Land erhält bzw. die Anmietung dort vornimmt, bekommt meist schon eine Vignette mit, diese muss dann aber natürlich extra bezahlt werden. Preislich gesehen macht es aber kaum einen Unterschied, ob Sie die Vignette selbst kaufen oder ein derart ausgestattetes Mietfahrzeug vor Ort bekommen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Ja, in der Regel ist es erlaubt, mit einem Mietwagen ins Ausland zu fahren. Allerdings können bestimmte Einschränkungen gelten, abhängig von der Autovermietung und dem Zielland. Informieren Sie sich vor der Buchung über die Bedingungen und stellen Sie sicher, dass Sie eventuell erforderliche Genehmigungen einholen. Einige Vermieter erheben möglicherweise zusätzliche Gebühren oder erlauben keine Fahrten in bestimmte Länder. Beachten Sie die Richtlinien, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Ja, um mit einem Mietwagen ins Ausland zu fahren, benötigen Sie bestimmte Dokumente. Dazu gehören Ihr gültiger Führerschein, Ihr Reisepass oder Personalausweis und die Buchungsunterlagen des Mietwagens. Diese Dokumente werden von den Behörden und der Autovermietung benötigt, um Ihre Identität zu bestätigen und sicherzustellen, dass Sie berechtigt sind, das Fahrzeug zu führen. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Dokumente immer bei sich tragen, während Sie im Ausland unterwegs sind.

Es wird dringend empfohlen, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten, wenn Sie mit einem Mietwagen ins Ausland fahren. Die reguläre Versicherung des Mietwagens deckt möglicherweise nicht alle Risiken ab, die im Ausland auftreten können, wie z. B. Diebstahl, Unfälle oder Schäden an anderen Fahrzeugen. Informieren Sie sich bei der Autovermietung über mögliche Optionen für eine Zusatzversicherung und prüfen Sie sorgfältig, welche Deckungsumfänge für Ihre Bedürfnisse geeignet sind.

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