Wenn man mit dem Mietwagen im Ausland unterwegs ist, gibt es viele Regelungen die sich von den deutschen unterscheiden. Sie sollten über diese Bescheid wissen, damit Sie sich Ärger und Kosten sparen können.
Beamter, ergänzende Versorgungsabfindung nach Wechsel zur Europäischen, Kommission, modifizierende Anwendung des Art. 99a BayBeamtVG aufgrund der Rechtsprechung des EuGH im Fall, Pöpperl, 15%-Abschlag europarechtswidrig, bei der Berechnung der Lebenserwartung sind die Sterbetafeln für Frauen zugrunde zu legen, Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes sind bei den Vordienstzeiten zu berücksichtigen, ansonsten Beschränkung auf Vordienstzeiten, die als Beamter zurückgelegt wurden, mit Europarecht vereinbar
Iran, zulässiger Folgeantrag, teilweise relevante Wiederaufgreifensgründe, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, missbräuchliche Schaffung von Nachfluchtgründen, asyltaktisches Verhalten, exilpolitische Aktivitäten nur zielgerichtet in Abhängigkeit vom Stand des Asylverfahrens, zweijährige praktische Untätigkeit, Mitglied des Zentralrats der Ex-Muslime, ZdE, Mitglied in Arbeiterkommunistischen, Partei Iran, AKPI, API, AKI, exilpolitische Aktivitäten für AKPI, wie Demonstrationen, Flugblätter, Plakate, Fotos sowie Filme über Aktivitäten im Internet, keine herausgehobenen Aktivitäten, kein ernsthafter und gefährlicher in den Iran hineinwirkender Regimegegner, massentypisches Verhalten, auch im Internet, fehlendes Verfolgungsinteresse des iranischen Staates, keine beachtlich wahrscheinliche Verfolgungsgefahr bei Rückkehr in Iran, keine relevante Gefahr wegen COVID-19-Pandemie