IT- und Medienrecht

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung nach Tunesien

Aktenzeichen  2 BvR 632/18

Datum:
23.4.2018
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180423.2bvr063218
Normen:
GG
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§ 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
§ 58 AufenthG 2004
§ 58a AufenthG 2004
§ 60 AufenthG 2004
Spruchkörper:
2. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend BVerwG, 26. März 2018, Az: 1 VR 1/18, Beschlussvorgehend BVerfG, 27. März 2018, Az: 2 BvR 632/18, Einstweilige Anordnungnachgehend BVerfG, 4. Mai 2018, Az: 2 BvR 632/18, Nichtannahmebeschluss

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 27. März 2018 wird für den Zeitraum bis einschließlich 7. Mai 2018 wiederholt.

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