Arbeitsrecht

Anordnung der Auslagenerstattung nach Einstellung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sowie Gegenstandswertfestsetzung

Aktenzeichen  2 BvR 2490/17

Datum:
10.10.2018
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20181010.2bvr249017
Normen:
§ 14 Abs 1 RVG
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
2. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, 16. Oktober 2017, Az: 13 A 313/17, Gerichtsbescheid

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.
Das Land Schleswig-Holstein hat dem Beschwerdeführer die ihm im Verfassungsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 5.000 Euro (in Worten: fünftausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG).

Gründe

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