Arbeitsrecht

Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung: weltanschauliche Betätigung der “Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters” nicht plausibel gemacht

Aktenzeichen  1 BvR 1984/17

Datum:
11.10.2018
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20181011.1bvr198417
Normen:
Art 4 GG
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Spruchkörper:
1. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. August 2017, Az: 4 U 84/16, Urteilvorgehend LG Frankfurt (Oder), 13. April 2016, Az: 11 O 327/15, Urteil

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine weltanschauliche Betätigung des Beschwerdeführers nicht plausibel gemacht wurde.

Gründe

1
Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Befristeter Arbeitsvertrag – Regelungen und Ansprüche

Dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit einem befristeten Vertrag eingestellt werden, ist längst keine Seltenheit mehr. Häufig taucht der Arbeitsvertrag auf Zeit bei jungen Mitarbeitenden auf. Über die wichtigsten Regelungen und Ansprüche informieren wir Sie.
Mehr lesen