Arbeitsrecht

Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung: weltanschauliche Betätigung der „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ nicht plausibel gemacht

Aktenzeichen  1 BvR 1984/17

Datum:
11.10.2018
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20181011.1bvr198417
Normen:
Art 4 GG
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Spruchkörper:
1. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. August 2017, Az: 4 U 84/16, Urteilvorgehend LG Frankfurt (Oder), 13. April 2016, Az: 11 O 327/15, Urteil

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine weltanschauliche Betätigung des Beschwerdeführers nicht plausibel gemacht wurde.

Gründe

1
Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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