IT- und Medienrecht

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Untersagung der Abschiebung des Antragstellers nach Äthiopien

Aktenzeichen  2 BvQ 9/19

Datum:
22.5.2019
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:qk20190522.2bvq000919
Normen:
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§ 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
Spruchkörper:
2. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend BVerfG, 22. Februar 2019, Az: 2 BvQ 9/19, Einstweilige Anordnungvorgehend VG Ansbach, 22. Februar 2019, Az: AN 11 E 19.00273, Beschluss

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 22. Februar 2019, wonach die Abschiebung des Antragstellers nach Äthiopien einstweilen untersagt wird, wird mit Wirkung bis zum 22. November 2019, längstens aber bis zur Entscheidung in der Hauptsache 2 BvR 509/19, wiederholt.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Was tun bei einer negativen Bewertung im Internet?

Kundenbewertungen bei Google sind wichtig für Unternehmen, da sich potenzielle Neukunden oft daran orientieren. Doch was, wenn man negative Bewertungen bekommt oder im schlimmsten Fall sogar falsche? Das kann schädlich für das Geschäft sein. Wir erklären Ihnen, was Sie zu dem Thema wissen sollten.
Mehr lesen

Kostenloses Streaming – Wann mache ich mich strafbar?

Sicher schauen Sie auch gerne Filme im Internet an. Dort ist die Auswahl mittlerweile so groß, dass das übliche TV-Programm für manch einen fast überflüssig wird. Unseriöse Anbieter sollte man aber lieber meiden. Warum, erfahren Sie in diesem Artikel.
Mehr lesen

Mangelhafte Ware beim Onlineshopping

Rund 82 Prozent der Deutschen kaufen regelmäßig im Internet ein. Häufig passiert es jedoch, dass Ware beschädigt oder falsch geliefert wird. Was sollten Sie in diesem Fall tun? Welche Rechte haben Sie? Und wie gehen Sie vor? Wir klären auf.
Mehr lesen