Arbeitsrecht

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

Aktenzeichen  1 BvR 367/14

Datum:
14.3.2019
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190314.1bvr036714
Normen:
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Spruchkörper:
1. Senat 3. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend BAG, 20. Juni 2013, Az: 2 AZR 295/12, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 9. Dezember 2011, Az: 20 Sa 85/10, Urteilvorgehend ArbG Ulm, 14. September 2010, Az: 8 Ca 525/09, Teilurteil

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Gründe

1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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