Familienrecht

Ehegattennachzug zu Deutschen; „hinkende“ Ehe; Revisionszulassung

Aktenzeichen  1 B 5/11, 1 B 5/11 (1 C 9/11)

Datum:
1.7.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 28 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG 2004
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Spruchkörper:
1. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 13. Januar 2011, Az: 2 B 17.09, Urteil

Gründe

1
Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet.
2
Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit geben, die Voraussetzungen für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem deutschen Staatsangehörigen gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG angesichts einer sogenannten „hinkenden“ Ehe weiter zu klären.

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