Arbeitsrecht

Verstoß gegen Ausschreibungspflicht; Kosten der Erschließung

Aktenzeichen  9 B 3/11

Datum:
16.9.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
§ 124 BauGB
Spruchkörper:
9. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 3. November 2010, Az: 6 A 10699/10, Urteil

Gründe

1
Die Beschwerde der Klägerin ist zulässig und begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, welche Rechtsfolgen ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Ausschreibung der Leistungen eines städtebaulichen Vertrages oder Erschließungsvertrages auf die Erschließungsbeitragspflicht der Grundstückseigentümer im Erschließungsgebiet hat, auf die die Gemeinde die ihr von dem Erschließungsträger in Rechnung gestellten Kosten der Erschließungsmaßnahme umlegt.

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