Hilfe für junge Volljährige, Einstellung von Jugendhilfeleistungen mit Sofortvollzug, Unterlassene Anhörung, Antragsweiterleitung, Sachliche Zuständigkeit, Kooperationsvereinbarung
Entlassung, Beamter auf Widerruf, Besondere Fähigkeiten im Sport, Fachliche Eignung, Fehlende Motivation, Keine Wiederholung eines Ausbildungsabschnitts, Keine Fristverlängerung, Ermessen
(Rücknahme von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Ablauf der Zehnjahresfrist des § 45 Abs 3 S 3 SGB 10 – Wiederaufnahmegrund gem § 580 ZPO – arglistige Täuschung – Betrug – Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft – Vorliegen eines Restitutionsgrundes – keine Erforderlichkeit der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung)