IT- und Medienrecht

Akteneinsicht für Wahlverteidigerin

Aktenzeichen  3 OWi 75/18

Datum:
1.8.2018
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 18702
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Neuburg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
StPO § 147

 

Leitsatz

Zum Akteneinsichtsrecht des Verteidigers im Bußgeldverfahren. (redaktioneller Leitsatz)

Tenor

Der Wahlverteidigerin des Betroffenen ist Akteneinsicht in die weiteren angeforderten Unterlagen (Messdatei als digitale Kopie im eso-Format, gesamte Messreihe in elektronischer Form, Lebensakte des Gerätes Nr. 5103, Schulungsbescheinigung des Auswertebeamten, Schulungsbescheinigung des Messbeamten, Beschilderungsplan, Konformitätsbescheinigung und Konformitätserklärung) zu gewähren.

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