Adoption – Elternzeit für Adoptiveltern?

Haben Adoptiveltern die gleichen Rechte wie leibliche Eltern? Besteht Anspruch auf Elternzeit? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Adoption.

Eine junge Frau sitzt auf dem Sofa und hat ein Baby auf ihrer Brust liegen.

Bekomme ich bei einer Adoption Elternzeit?

Dass man als leibliche Mutter oder Vater Anspruch auf Elterngeld, Elternzeit, Kindergeld etc. hat, ist den meisten bekannt. Spätestens in der Schwangerschaft beschafft man sich hierzu die notwendigen Informationen. Doch wie sieht es aus, wenn Sie sich entscheiden, ein Kind zu adoptieren? Sie haben so lange Anspruch auf Elternzeit, bis das Kind 8 Jahre alt wird – egal, ob leiblich oder adoptiert. Bei der Adoption eines Erwachsenen haben Sie auch keinen Anspruch auf Elternzeit.

Gleiche Rechte für Adoptiveltern

Wenn Sie vorhaben, Adoptiveltern zu werden, stehen Ihnen ebenso wie biologischen Eltern staatliche Hilfeleistungen wie Elterngeld, Elternzeit usw. zu. Den Antrag müssen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Die Elternzeit beginnt ab dem Tag, an dem das Kind bei Ihnen wohnt – egal, ob die Adoption bereits abgeschlossen ist oder nicht. Lediglich Mutterschutz können Sie bei einer Adoption nicht beantragen. Sie können bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen und erhalten dabei selbstverständlich Elterngeld.

Sie haben Anspruch auf eine Hebamme

Adoptiveltern haben kein Recht auf Mutterschutz, da dieser hauptsächlich den gesundheitlichen Schutz der Mutter während und nach der Schwangerschaft gewährleisten soll. Adoptieren Sie ein neugeborenes Baby, haben Sie jedoch trotzdem Anspruch auf eine Hebamme, die Sie und Ihr Adoptivbaby in den ersten Monaten begleitet. Das Recht auf eine Hebamme gilt für alle Babys, ob leiblich oder adoptiert.

Die wichtigsten staatlichen Leistungen

Zusammengefasst, noch einmal alle staatlichen Leistungen, die Sie bei einer Adoption erhalten:

Übrigens gelten all diese Ansprüche gleichermaßen für die Stiefkindadoption.

Sonderregel bei Auslandsadoption

Adoptieren Sie ein Kind aus dem Ausland, lässt sich der Zeitpunkt, ab wann das Kind bei Ihnen wohnen wird, oft schwer planen. Deshalb gilt hier die Elternzeit ab dem Moment, da Ihnen das Kind überlassen wird. Das kann auch beispielsweise während eines Hotelaufenthalts im Ausland sein, wo Sie das Kind zu sich nehmen.

Elterngeld trotz gescheiterter Adoption?

Wird die Adoption ungeplant beendet, weil z.B. die leiblichen Eltern das Kind wieder zurücknehmen, besteht trotzdem Anspruch auf Elterngeld. Die Adoptiveltern erhalten für die verstrichene Elternzeit trotzdem Elterngeld, auch wenn die Adoption gescheitert ist. Dies wurde 2018 vom Bundessozialgericht beschlossen.

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