Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Berufung, ZPO

Aktenzeichen  1 U 269/19

Datum:
30.7.2020
Fundstelle:
BeckRS – 2020, 53528
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
Bamberg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Verfahrensgang

1 U 269/19 2020-06-30 Hinweisbeschluss OLGBAMBERG OLG Bamberg

Tenor

1. Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 16.000,00 € festgesetzt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.

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